Häufig gestellte Fragen zur VWA-Hochschule

Die VWA-Hochschule: Ausrichtung und Organisation

Die VWA-Hochschule ist eine private Hochschule. Träger sind die gemeinnützigen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in Baden-Württemberg mit ihrer über 80-jährigen Erfahrung als Bildungsdienstleister und rund 50.000 Absolventen.

Die VWA-Hochschule bietet Berufstätigen mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein wissenschaftliches und praxisnahes Studium an, das auf den beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen der Studierenden aufbaut.

Wesentliche Merkmale sind ein wohnortnahes Studienangebot, eine persönliche Atmosphäre und die individuelle Betreuung und Beratung durch die erfahrenen Dozenten und Mitarbeiter. Präsenzvorlesungen, Einsatz moderner Medien sowie Arbeiten in Teams fordern das Miteinander und den Lernerfolg zusätzlich.

Das Studium verbindet Theorie und Praxis – besser noch: die Theorie mit der Praxis der Studierenden. Gelerntes kann sofort und gezielt im Arbeitsalltag eingesetzt werden. Die hauptberuflichen Professoren und Lehrbeauftragte von Hochschulen und Unternehmen verstehen sich als „Brückenbauer“ zwischen Hochschule und Unternehmen.

Die VWA-Hochschule ist eingebunden in ein Baden-Württemberg-Netzwerk, das Hochschulen, Unternehmen und Verwaltungen umfasst.

Die VWA-Hochschule ist eine Neugründung von drei baden-württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien, der VWA Freiburg, der VWA Baden in Karlsruhe und der Württembergischen VWA in Stuttgart. Der Studienbetrieb wurde zum Sommersemester 2014 aufgenommen.

Ja, die VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium wurde durch das Land Baden-Württemberg am 16. August 2013 staatlich anerkannt.

Die beiden Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen sind von der Akkreditierungsagentur FIBAA im November 2012 akkreditiert worden und umfassen jeweils 180 ECTS-Punkte.

Betriebswirtschaftslehre mit Hochschulabschluss als Bachelor of Arts (B.A.)

Wirtschaftsingenieurwesen mit Hochschulabschluss als Bachelor of Engineering (B. Eng.).

Der Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre und der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden in Stuttgart angeboten.

 

Zulassungsfragen

Ja, die VWA-Hochschule wendet sich gerade auch an Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, d. h. ohne Abitur oder Fachhochschulreife. Soweit solche Bewerberinnen und Bewerber jedoch nicht über eine nach Landesrecht (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) erforderliche anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung, z. B. als Fachwirt/in, Fachkauffrau/-mann oder Betriebswirt/in für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder als Industrie- oder Handwerksmeister/in oder staatlich geprüfte/r Techniker/in für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen verfügen, müssen sie eine Eignungsprüfung ablegen. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an die Hochschulverwaltung (info@vwa-hochschule.de).

Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 8 der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie unter

Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Selbstverständlich nicht. Sollte allerdings die Berufstätigkeit aus Altersgründen beendet worden sein, fehlt eine Zulassungsvoraussetzung.

Mit dem Anmeldeformular / Antrag auf Zulassung wird mitgeteilt, welche Nachweise mit einzureichen sind. Hierbei wird auch angegeben, welche Unterlagen in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen.

Der Arbeitgeber sollte vor Aufnahme des Studiums nicht nur informiert werden, sondern muss grundsätzlich auch damit einverstanden sein, dass Sie studieren. Dies deshalb, weil die enge Verknüpfung der Berufstätigkeit mit dem Studium ein unabdingbarer Bestandteil des Studiums an der VWA-Hochschule ist. Insbesondere zeigt sich dies in der Anfertigung der verschiedenen Betriebspraxis-Anwendungsberichte.

Für den Fall, dass die Zahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen / Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wird eine Bepunktungsregelung angewendet, die insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:

  • Vorrang der Bewerberinnen / Bewerber der Kategorie „Regelzulassung“
  • Qualifikation (insbesondere Zeugnisse der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs und ggf. des Fortbildungsabschlusses sowie letztes Schulzeugnis)
  • Dauer der Berufstätigkeit
  • Motivationsschreiben der Bewerberin/des Bewerbers
  • sonstiges Engagement

Die einzelnen Kriterien werden gewichtet und jeder Bewerberin / jedem Bewerber ein Punktwert zugeordnet. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt dann nach diesem Punktwert.

Die Zulassungen werden nach Eingang  und Prüfung der Antragsunterlagen zeitnah ausgesprochen. Die Bewerberin / der Bewerber wird schriftlich benachrichtigt.

Nein. Nur wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, erfolgt ein Auswahlverfahren. Siehe dazu die Antwort auf die Frage, was bei einem Bewerberüberhang passiert.

Studium, Modalitäten und Kosten

Die Studiengänge haben eine generalistische Ausrichtung. Daraus ergibt sich für Absolventinnen und Absolventen der VWA-Hochschule in vielen Branchen und Funktionen ein breites Karrierefeld, z. B. im Marketing und Vertrieb, in Einkauf, Logistik und Produktion, im Finanz- und Personalwesen, im Projekt-, Qualitäts- und Servicemanagement.

Auch Arbeitgeber schätzen ein berufsbegleitendes Studium an der VWA-Hochschule, denn die Berufstätigen bleiben den Unternehmen als Leistungsträger erhalten und empfehlen sich mit dem Studium für qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Das im Studium erworbene Know-how kommt den Unternehmen bereits von Anfang an zu Gute. Eine praxisnahe Lehre sowie Anwendungsbeispiele aus der beruflichen Praxis der Studierenden, die im Studium bearbeitet werden, stellen das sicher. Dadurch wird ein direkter Theorie-Praxis-Transfer erreicht, von dem Studierende, Unternehmen und Dozenten profitieren.

Die VWA-Hochschule vergibt den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspsychologie und Bachelor of Engineering (B.Eng.) in Wirtschaftsingenieurwesen.

Der nächste Studienstart der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (B.A.) und Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) erfolgt in Stuttgart zum Wintersemester 2019/2020.

Unter dem European Credit Transfer System (ECTS-Punkte) versteht man ein einheitliches Leistungspunkte-System, das einen europäischen Standard garantiert und die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel erleichtert.

Studierende erhalten für jedes mit Erfolg absolvierte Modul Leistungspunkte (Credit Points), so genannte Europäische Punkte (EP) bzw. ECTS-Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Stunden Arbeitsaufwand.

Im Bachelorabschluss der VWA-Hochschulstudiengänge erwerben Sie 180 ECTS-Punkte.

Die Leistungspunkte orientieren sich am tatsächlichen Arbeitsaufwand (Workload), der durch den Besuch der Präsenzveranstaltungen, der Prüfungen, der individuellen Vor- und Nachbereitung (Selbststudium) sowie der integrierten Betriebspraxis-Elemente erbracht wird.

Die Begriffe ECTS-Punkte oder Credit Points (CP) oder Europäische Punkte (EP) meinen dasselbe, nämlich den Workload (Arbeitsaufwand) aus Sicht der Studierenden.

Die Regelstudienzeit beträgt bei Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspsychologie und bei Wirtschaftsingenieurwesen jeweils 8 Semester. Beim Studiengang Betriebswirtschaftslehre können besonders motivierte Studierende bei überdurchschnittlichen Leistungen und günstigen beruflichen Bedingungen die Studiendauer auf 6 Semester verkürzen.

Wenn Gleichwertigkeit mit den an der VWA-Hochschule geforderten Leistungen vorliegt, werden an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen erbrachte Leistungen angerechnet. Darauf haben Bewerber sogar einen Rechtsanspruch. Gerade auch für Betriebswirte, Fachkaufleute, Fachwirte, Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich geprüfte Techniker besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Modulen, die den Studienaufwand und die Studiendauer reduzieren können.

Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss unter Beachtung der §§ 39 und 40 der Prüfungsordnung im jeweiligen Einzelfall. Die Anrechnung wird mit dem „Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studienbegleit- oder Prüfungsleistungen und Praktika“ beantragt.

Eine Übersicht zur Anrechnung von Vorleistungen (Anrechenbare Leistungspunkte bei anerkannten Fortbildungsabschlüssen) und der Antrag auf Anrechnung von Vorleistungen sind unter Downloadcenter > Anrechnung von Vorleistungen verfügbar.

Die Lehrveranstaltungen beginnen im Sommersemester in der Regel Anfang / Mitte März und enden Mitte / Ende Juli. Im Wintersemester liegen die Lehrveranstaltungen zwischen Mitte September und Anfang / Mitte Februar.
Auskunft über den Studienverlauf geben die Studienverlaufspläne für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (B.A.), Wirtschaftspsychologie (B.A) und Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng).

Die vorlesungsfreie Zeit dauert im Sommersemester von Mitte / Ende Juli bis Anfang / Mitte September  und im Wintersemester von Anfang / Mitte Februar bis Anfang / Mitte März.

Gebühren Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Studiengebühr: 10.800 Euro ab Studienbeginn im WS 2019/2020
(Zahlung in 48 Monatsraten à 225 Euro oder in 36 Monatsraten à 300 Euro möglich)

Gebühren Studiengang Wirtschaftspsychologie

Studiengebühr: 11.880 Euro ab Studienbeginn im WS 2019/2020
(Zahlung in 48 Monatsraten à 247,50 Euro oder in 36 Monatsraten à 330 Euro möglich)

Gebühren Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Studiengebühr: 13.200 Euro bei Studienbeginn ab WS 2019/2020
(Zahlung in 48 Monatsraten à 275 Euro möglich)

 

Für alle Studiengänge fällt eine einmalige Prüfungsgebühr von 600 Euro und eine einmalige Einschreibegebühr von 100 Euro an.

Die Einschreibegebühr von 100 Euro entfällt, wenn Sie sich bis zum 31.07. des jeweilgen Studienjahres angemeldet haben.

Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Aufstiegsstipendium für berufstätige Studierende angeboten (www.aufstiegsstipendium.de). Für berufstätige Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, beträgt die Höhe des Stipendiums jährlich 2.400 €.

Mit dem KfW-Studienkredit können Studierende während des Studiums mit mindestens 100 € und höchstens 650 € unterstützt werden (www.kfw.de).

Nach vorliegenden Erfahrungen sind auch Arbeitgeber bereit, berufstätigen Studierenden im Einzelfall eine finanzielle Förderung zu gewähren. Bitte klären Sie diese Frage unmittelbar mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehenden Aufwendungen (Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, ...) steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben (je nach persönlichen Voraussetzungen) geltend zu machen.

Neben der aktiven Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sind insbesondere folgende Leistungsnachweise vorgesehen: Klausuren, Betriebspraxis-Anwendungsberichte (bei Wirtschaftsingenieurwesen auch Laborberichte), Seminararbeiten, Präsentationen, mündliche Prüfungen, Bachelor-Arbeit.

Was sind Betriebspraxis-Anwendungsberichte?
Die Betriebspraxis-Anwendungsberichte (BPA), die Sie als Bestandteil des Studienverlaufs über das ganze Studium hinweg finden, sind eine Besonderheit der Studiengänge an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium. Zweck dieser Praxisberichte ist es, die praktischen Erfahrungen, die unsere Teilnehmer aus ihrer eigenen Berufstätigkeit mitbringen, für das Studium zu nutzen.

Die Praxisberichte sind daher individuell, d. h. für jeden einzelnen Studierenden anders. Sie richten sich nach dem persönlichen Werdegang in der Praxis. Über das gesamte Studium hinweg gibt es solche Berichte. Zu Beginn des Studiums geht es dabei zunächst nur um einen Überblick zum eigenen beruflichen Werdegang. Je weiter das Studium voranschreitet, desto eher können sich die Praxisberichte mit fachlichen Einzelheiten beschäftigen. Jeweils geht es darum, das erlernte Wissen anzuwenden. Wenn Sie beispielsweise kennengelernt haben, welche Formen der Werbung oder der Beschaffung es prinzipiell gibt, ist ein möglicher Gegenstand eines Praxisberichts, zu beschreiben, welche davon im eigenen Betrieb praktiziert werden. In späteren Semestern wird dann stärker das akademische Wissen dem praktischen Vorgehen gegenübergestellt. Manche Praxisberichte heißen deshalb insbeson-dere auch „Konfrontationsberichte“.

Bei der Erstellung eines solchen Praxisberichts werden Sie nicht allein gelassen. Dazu stellt Ihnen die Hochschule eine persönliche Betreuung zur Seite. Sie erhalten Merkblätter zur Gestaltung eines Praxisberichts, Sie können den Aufbau Ihres Berichts vorab besprechen. Dieses Angebot besteht während Ihres gesamten Studiums. Wenn Sie in Ihren höheren Semestern Ihre Seminararbeiten verfassen und am Studienende schließlich an Ihre abschließende Bachelor-Arbeit gehen, sind Sie bereits so fit in solchen Dingen, dass dies keine ernsthafte Hürde mehr für Sie sein wird. Auch wenn Sie zu Beginn des Studiums noch sehr ungeübt in diesem Bereich sind, werden Sie durch die Praxisberichte stufenweise diese Fähigkeit erwerben.

Für im Beruf stehende, nebenberuflich Studierende sind die betreuten, individuellen Praxisberichte eine stärker zielführende Studienkomponente als ein entsprechend umfangreicheres Programm an Vorlesungen und zughörigen schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

Wie schwer ist es, die betriebspraktischen Anwendungsberichte zu schreiben?
Es wird Ihnen leichter fallen, als Sie vielleicht zunächst denken. Denn Sie berichten über Ihre tägliche betriebliche Arbeit und über Prozesse, die in Ihrem Betrieb ablaufen. Es ist also kein rein theoretischer, sondern ein betriebspraktischer Text.

Wie umfangreich muss ein betriebspraktischer Anwendungsbericht sein?
Sie bekommen klare Hinweise zur äußeren Gestaltung des Berichts. Die ersten Berichte sind eher kurz (bis ca. zehn Seiten), später im weiteren Studium können sie auch etwas umfangreicher ausfallen.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Erstellung der betriebspraktischen Anwendungsberichte?
Es gibt eine standardmäßige Betreuung dazu. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner als Betreuer Ihrer Berichte. Sie können mit Ihrem Betreuer persönliche Sprechstundentermine vereinbaren oder auch telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten.

Warum muss ich die betriebspraktischen Anwendungsberichte zusätzlich erbringen?
Die Praxisberichte sind ein spezielles Element des Studiums an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium. Damit kommt man dem spezifischen Erfahrungshintergrund der berufsbegleitend Studierenden entgegen. Studierende anderer Hochschulen müssen stattdessen mehr Klausuren oder mündliche Prüfungen erbringen.

Wie schaffe ich die betriebspraktischen Anwendungsberichte, wenn ich in einem Kleinbetrieb tätig bin, der gar nicht die ganze Breite der betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfelder bietet?
Das ist kein Problem. Erstens sind die Praxisberichte ohnehin individuell ausgelegt, auch in den speziellen Einzelthemen. Zweitens müssen bestimmte Bereiche nicht zwingend behandelt werden, sondern es bestehen Wahlmöglichkeiten. Und wenn Sie ein bestimmtes Thema besonders interessiert, das im eigenen Betrieb nicht vertreten ist, gibt es Ersatzlösungen, mit denen es trotzdem möglich ist. Hierbei hilft Ihnen Ihr Betreuer.

Die Leistungsnachweise im Bachelor-Studium werden modular über die gesamte Studienzeit hinweg abgelegt.

Lehr- und Lernmaterialien werden von der VWA-Hochschule digital zur Verfügung gestellt.

Für das Studium benötigte wissenschaftlicher Literatur ist auf unterschiedliche Weise zugänglich:

Zum einen hat die VWA-Hochschule bei einschlägigen Verlagen sogenannte Campus Lizenzen erworben, die den Studierenden einen elektronischen Zugriff auf die dort angebotenen Bücher und Zeitschriften ermöglichen.

Zum anderen sind Studierende angehalten, auch die Bestände der Universitätsbibliotheken Freiburg und Stuttgart zu nutzen, welche die Studierenden der VWA-Hochschule grundsätzlich zu dieselben Bedingungen nutzen können, wie die dort eingeschriebenen Studierenden. In derselben Weise kann die Landesbibliothek in Stuttgart genutzt werden.

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Studienvertrages ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall ist eine Administrationsgebühr von 280 € im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) und von 295 € im Studiengang zum Wirtschaftsingenieur (B.Eng.) zu entrichten.

Ja, das Studium kann grundsätzlich auch unterbrochen werden. Die VWA-Hochschule berät die Studierenden hierbei und berücksichtigt die besondere Situation Berufstätiger. Für ein so genanntes „Urlaubssemester“ kann eine geringe „Erhaltungsgebühr“ erhoben werden.

Ja, die Vertragsbedingungen sehen ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Studierenden vor. Mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Semesters kann der Studienvertrag gekündigt werden. Studiengebühren, die für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung bezahlt wurden, werden erstattet.

Für diesen Fall ist als Ersatz der Berufspraxis ein betreutes Praktikum vorgesehen. Näheres ist in den Prüfungsordnungen geregelt.

Sonstige Fragen

Jeder Studierende erhält einen Studierendenausweis. Ob und ggf. welche Vergünstigungen bei der Nutzung von öffentlichen oder privaten Instituten und Einrichtungen damit verbunden sind, ergibt sich aus den jeweils geltenden Benutzungsbedingungen.

Jede Bewerberin / jeder Bewerber und jede / jeder Studierende sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Studium neben dem Beruf einen hohen zeitlichen, persönlichen und fachlichen Einsatz erfordert. Deshalb wird angeraten, die sich hierbei stellenden Fragen mit der Partnerin oder dem Partner bzw. der Familie vor der Immatrikulation eingehend abzuklären.

Für eine Beratung in spezifischen Fällen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VWA-Hochschule zur Verfügung.