
Besondere Lebenslagen
Als besondere Lebenslage wird zum Beispiel eine Behinderung, eine chronische Erkrankung, die Mutterschaft oder die Betreuung bzw. Pflege von Familienangehörigen bezeichnet. Daraus können sich für Studienbewerber und Studierende Beeinträchtigungen ergeben, die den zeitlichen Ablauf des Studiums oder die vorgesehene Form der Erbringung von Leistungsnachweisen betreffen (gilt sinngemäß auch für das Zulassungsverfahren und für die ggf. erforderliche Eignungsprüfung).
Um betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen trotzdem ein Studium zu ermöglichen, hat die VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium spezielle Vorkehrungen getroffen.
Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen
Prof. Ute Reuter
Büro: VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart