Kosten / Förderung

Gebühren Studiengang Betriebswirtschaftslehre

  • Studiengebühr: 10.800 Euro ab Studienbeginn im WS 2020/2021
    (Zahlung in 48 Monatsraten à 225 Euro oder in 36 Monatsraten à 300 Euro möglich)
  • Prüfungsgebühr: 600 Euro (einmalig)

  • Einschreibegebühr: 100 Euro (entfällt bei Anmeldungen bis zum 30. Juni 2020)

Fördermöglichkeiten

  • Förderung durch den Arbeitgeber
    Arbeitgeber schätzen ein berufsbegleitendes Studium an der VWA-Hochschule. Denn die Mitarbeiter/innen bleiben dem Unternehmen als Leistungsträger erhalten und empfehlen sich mit dem Studium für qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Erörtern Sie die Möglichkeiten der individuellen Förderung. Das kann finanziell oder auch in anderer Form erfolgen. Beispiel: vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit.

  • Aufstiegsstipendium 
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet ein Aufstiegsstipendium für berufstätige Studierende an. Werden Studierende in das Stipendiumprogramm aufgenommen, so erhalten sie ein Stipendium in Höhe von 7.200,- EUR (3 Jahre lang bis zu 2.400,- EUR pro Jahr)
    (www.aufstiegsstipendium.de

  • Studienkredit 
    Mit dem KfW-Studienkredit können Studierende während des Studiums mit mindestens 100,- EUR und höchstens 600,- EUR im Monat unterstützt werden. 
    (www.kfw.de)

  • Begabtenförderung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung
    Das BMBF unterstützt die persönliche und berufliche Entfaltung begabter und leistungsbereiter junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung. Gefördert werden  berufsbegleitende Weiterbildungen durch Zuschüsse. Die Maßnahme schließt berufsbegleitende Studiengänge und Bildungsmaßnahmen im Ausland (z.B. Intensivsprachkurse) mit ein. Die jungen Absolventinnen und Absolventen müssen in ihrem Antrag dazu ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ‚gut‘ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), oder ihre besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, oder ihre Befähigung durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule nachweisen.Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis einer Interessentin bzw. eines Interessenten eingetragen war. https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2719.html

Steuerliche Berücksichtigung (Werbungskosten oder Sonderausgaben)

Für Art und Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hochschule kommt es darauf an, ob dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein anderes Studium vorausgegangen ist. Ist dies der Fall, liegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) in Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Andernfalls sind die Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hochschule nach aktueller Gesetzeslage bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Weitere Informationen können Ihnen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.