
Anrechnung von Vorleistungen
Wenn Gleichwertigkeit mit den an der VWA-Hochschule geforderten Leistungen vorliegt, werden an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen erbrachte Leistungen angerechnet. Gerade auch für Betriebswirte, Fachkaufleute, Fachwirte, Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich geprüfte Techniker besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Modulen, die den Studienaufwand und die Studiendauer reduzieren können.
Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss unter Beachtung der §§ 39 und 40 der Prüfungsordnung im jeweiligen Einzelfall. Die Anrechnung wird mit dem „Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studienbegleit- oder Prüfungsleistungen und Praktika“ beantragt.