Zulassungsmöglichkeiten

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Zulassung zum Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.).
Sie sind unsicher, ob eine der Voraussetzungen zu Ihnen passt? Dann melden Sich sich bei uns.

 

Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I)

  • einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit
  • mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit
  • a) entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, d. h. Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Fachkaufleute, Fachwirte und Betriebswirte,  
    b) oder schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)

Zulassung ohne einschlägige kaufmännische Berufsausbildung (Zulassungsmöglichkeit II)

  • schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)
  • mindestens dreijährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit

Zulassung als beruflich Qualifizierter (Zulassungsmöglichkeit III)

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss
  • Einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Regelausbildungszeit
  • mindestens dreijährige kaufmännische Berufstätigkeit

Ausnahmezulassung (Zulassungsmöglichkeit IV)

  • Ausnahmezulassungen (z. B. bei kürzerer Dauer der Berufstätigkeit oder nicht einschlägiger Berufsausbildung) sind möglich, soweit die Mindestanforderungen nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg erfüllt werden.
  • Jeder Bewerber muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrnehmen und ein Motivationsschreiben einreichen.
  • Für den Fall, dass die Zahl der zulassungsfähigen Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wendet die Hochschule ein Bepunktungsmodell an, das die Kriterien Vorrang der Bewerber, Regelzulassung, Qualifikation, Dauer der Berufstätigkeit, Motivationsschreiben und sonstiges Engagement berücksichtigt (Details werden mit den Antragsunterlagen bekanntgegeben).

Alle Downloads zur Zulassung finden Sie hier.