
Eignungsprüfung
Das Angebot der VWA-Hochschule richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) noch eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkauffrau/-mann, Industrie- oder Handwerksmeister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in) besitzen. Für diesen Bewerberkreis (s. Zulassungsmöglichkeit III) ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg eine Eignungsprüfung erforderlich.
An der VWA-Hochschule kann demnächst wieder die Eignungsprüfung für den Hochschulzugang stattfinden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Wolfhard Binder
Studiengangskoordination