Kosten - Förderung Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule

Kosten und Förderung

Gebühren Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

  • Studiengebühr: 13.200 Euro bei Studienbeginn ab WS 2020/2021
    (Zahlung in 48 Monatsraten à 275 Euro möglich)

  • Prüfungsgebühr: 600 Euro (einmalig)

  • Einschreibegebühr: 100 Euro (entfällt bei Anmeldungen bis zum 30. Juni 2020)

Fördermöglichkeiten

  • Arbeitgeber
  • Stipendium (www.aufstiegsstipendium.de)
  • Studienkredit (www.kfw.de)
  • Begabtenförderung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung
    Das BMBF unterstützt die persönliche und berufliche Entfaltung begabter und leistungsbereiter junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung. Gefördert werden  berufsbegleitende Weiterbildungen durch Zuschüsse. Die Maßnahme schließt berufsbegleitende Studiengänge und Bildungsmaßnahmen im Ausland (z.B. Intensivsprachkurse) mit ein. Die jungen Absolventinnen und Absolventen müssen in ihrem Antrag dazu ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ‚gut‘ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), oder ihre besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, oder ihre Befähigung durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule nachweisen.Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis einer Interessentin bzw. eines Interessenten eingetragen war. https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2719.html

Steuerliche Berücksichtigung (Werbungskosten oder Sonderausgaben)

Für Art und Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hochschule kommt es darauf an, ob dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein anderes Studium vorausgegangen ist. Ist dies der Fall, liegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) in Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Andernfalls sind die Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hochschule nach aktueller Gesetzeslage bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Weitere Informationen können Ihnen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.