Zulassungsmöglichkeiten Studium Wirtschaftsingenieurwesen

Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I)

  • einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit
  • mindestens einjährige gewerblich-technische und noch andauernde Berufstätigkeit
  • entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Ziffer 5 LHG Baden-Württemberg, d.h. Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Industrie- und Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker, oder schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)

Zulassung ohne einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung (Zulassungsmöglichkeit II)

  • schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)
  • mindestens dreijährige und noch andauernde gewerblich-technische Berufstätigkeit

Zulassung als beruflich Qualifizierter (Zulassungsmöglichkeit III)

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss
  • einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Regelausbildungszeit
  • mindestens dreijährige gewerblich-technische Berufstätigkeit

Ausnahmezulassung (Zulassungsmöglichkeit IV)

  • Ausnahmezulassungen (z. B. bei kürzerer Dauer der Berufstätigkeit oder nicht einschlägiger Berufsausbildung) sind möglich, soweit die Mindestanforderungen nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg erfüllt werden.

  • Jeder Bewerber muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrnehmen und ein Motivationsschreiben einreichen.

  • Für den Fall, dass die Zahl der zulassungsfähigen Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wendet die Hochschule ein Bepunktungsmodell an, das die Kriterien Vorrang der Bewerber Regelzulassung, Qualifikation, Dauer der Berufstätigkeit, Motivationsschreiben und sonstiges Engagement berücksichtigt (Details werden mit den Antragsunterlagen bekanntgegeben).